Fördermittel für KI-Einführung, Digitalisierung und Mitarbeiterschulung — Bund und alle 16 Länder
Bund + 16 Länder + EU
Geltungsbereich
August 2026
Datenstand
59 Programme
im Dashboard
Welches Förderprogramm passt zu Ihrem Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben? Diese Übersicht führt Bund und alle 16 Bundesländer zusammen — mit Förderquote, Höchstbetrag, Voraussetzungen und der jeweiligen Primärquelle. Filtern Sie nach Bundesland oder Schwerpunkt. Die hinterlegten Programmseiten werden täglich automatisch auf Änderungen geprüft.
Höchste Schulungsförderung
bis 100 %
Kurskosten (QCG, < 50 Beschäftigte)
Höchster Landeszuschuss
500.000 €
Distr@l Hessen · Förderlinie 2B (max. 50 %)
Kritische Frist
31.12.2026
BAFA-Beratungsförderung endet
Förderprogramme im Vergleich
36 / 36 sichtbar
Ebene / LandFokusBranche
1
Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Bundesagentur für Arbeit · SGB III · BMAS
BundSchulungKI-Priorität
Förderquote (Unternehmen)
bis 100 %Kurskosten + bis 75 % Lohnzuschuss
Max. Fördergrenze
offenkeine feste €-Deckelung, kostenabhängig
Laufzeit / verfügbar ab
dauerhaftseit 2019, unbefristet
✔ Gilt für
Betriebe jeder Größe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
Weiterbildung in Digitalisierung / KI (ausdrücklich priorisiert)
Beschäftigte, letzte Weiterbildung ≥ 4 Jahre her, ≥ 3 Jahre Berufstätigkeit
Höchste Quote für KMU < 50 Beschäftigte
✘ Gilt NICHT für
Kurzfristige, rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung
Schulungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist
Kurse ohne AZAV-Maßnahmenzulassung — nicht abrechenbar
Maßnahmen unter der Mindeststundenzahl (i. d. R. > 120 Std.)
max. 50 %gewerbliche Wirtschaft · 100 % nur für nicht-wirtschaftlich tätige Hochschulen
Max. Fördergrenze
500.000 €Linie 2B: 100.000–500.000 € · Linie 1: bis 100.000 €
Laufzeit / verfügbar ab
StichtageLinien 1+2: 20.09. und 02.12.2026 · Linie 4: 23.08. und 29.11.2026
✔ Gilt für
Vier Förderlinien: 1 Machbarkeitsstudien · 2 Digitale Innovationsprojekte (2A Produkt, 2B Prozess) · 3 Wissens- und Transferprojekte · 4 Validierungs- und Wachstumsphase
Linie 2B „Digitale Prozessinnovationen" ist der Weg für KI im Betrieb — 100.000–500.000 €, max. 50 %, Laufzeit 12–36 Monate. Antragsberechtigt: KMU mit Sitz in Hessen
Linie 1 Machbarkeitsstudie als niedrigschwelliger Einstieg — bis 100.000 €, max. 50 %, KMU der gewerblichen Wirtschaft
Zuwendungsfähig sind direkte Personalausgaben und Sachausgaben, dazu pauschal 15 % der Personalausgaben als Gemeinkosten (Reisekosten darin enthalten)
Themenoffen — das Vorhaben muss den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen
✘ Gilt NICHT für
Vorhaben außerhalb Hessens — es muss in Hessen durchgeführt und die Mittel in Hessen eingesetzt werden
Reine Standard-IT-Beschaffung ohne Innovations- oder Transfercharakter
Vorhaben, die bei Antragstellung bereits begonnen haben — Beginn erst, wenn der Bescheid bestandskräftig ist oder eine formelle Genehmigung des vorzeitigen Beginns vorliegt
Vorhaben unter 200.000 € in Linie 2B: der Zuschuss beginnt bei 100.000 €, bei 50 % trägt sich das Vorhaben erst ab 200.000 € → gehört in Linie 1
Zu beachten
⚠ Erstanfragen, Erstberatung und die Beurteilung von Projektideen liegen nicht bei der WIBank, sondern beim Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation — Fachreferat distral-hessen@digitales.hessen.de (schriftliche Auskunft WIBank, 06.08.2026) ⚠ Kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Der Antrag durchläuft die WIBank erst in der formalen Prüfung, nach der fachlichen Bewertung durch das Ministerium.
⚠ Richtiggestellt am 11.08.2026. Diese Karte trug bis dahin „50–100 %", „bis 1 Mio €", „6 Förderlinien" und die abgelaufenen Bewertungsrunden vom 26.04. und 05.07. Keine dieser Angaben hielt den Merkblättern stand — sie stammten aus Programm-Übersichtstexten, nicht aus den Merkblättern der einzelnen Förderlinien. Gelesen wurden Merkblatt 1 und 2B im Volltext.
3
ZIM — Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
BMWE · technologieoffenes Bundesprogramm
BundInvestitionKI priorisiert
Förderquote (Unternehmen)
25–55 %kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen bis 60 %
Max. Fördergrenze
550.000 €Einzelprojekt · Kooperationsprojekt bis 2,3 Mio €
Laufzeit / verfügbar ab
Antragsstoppseit 07.07.2026 vorübergehend keine Annahme
✔ Gilt für
Größtes technologieoffenes Bundesprogramm: rund 630 Mio € pro Jahr
KMU bis 250 Beschäftigte; in Kooperationsprojekten bis 999
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Einzel- und Kooperationsprojekte
Reform 2026: höhere Sätze, Gemeinkostenpauschale, Priorisierung von KI-Projekten
✘ Gilt NICHT für
Reine Einführung oder Beschaffung ohne Forschungs- und Entwicklungsgehalt
Unternehmen mit 500–999 Beschäftigten außerhalb von Kooperationen mit KMU
Derzeit alle Projektarten — auch Projektskizzen
Zu beachten
⚠ Seit 07.07.2026 keine Antragsannahme — Wiederaufnahme beobachten
⛔ Antragstellung derzeit nicht möglich — Fördermittel ausgeschöpft. Die NBank-Programmseite führt den Hinweis „Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich, da die bereitgestellten Fördermittel ausgeschöpft sind."; beide Förderaufrufe 2026 sind dort als „bereits ausgelaufen" gekennzeichnet. Der Antragszeitraum bis 31.08.2026 ist damit gegenstandslos (Windhundverfahren). Geprüft an der Primärquelle 30.07.2026, am 10.08.2026 wörtlich erneut bestätigt. Ob das Fachkräftebündnis Nordwest einen Nachfolge-Aufruf plant, ist offen. ⛔ Nicht als laufendes Programm anbieten. ⚠ Falle: Die NBank-Meldung „Neuer Förderaufruf — Förderung von Weiterbildungsprojekten in 2026" bewirbt weiterhin den Einreichungszeitraum 19.03.–31.08.2026. Nachrichtenseiten werden nicht zurückgezogen; maßgeblich ist allein die Produktseite.
⛔ Niedersachsen-Fazit — geprüft am 10.08.2026. Für die reine Einführung von KI ohne eigenen Forschungs- und Entwicklungsanteil ist derzeit kein niedersächsischer Landesweg offen: der Digitalbonus.Niedersachsen wurde ersatzlos eingestellt (NBank, schriftlich am 06.08.2026), „Weiterbildung in Niedersachsen" (WiN) führt die NBank unter „Ausgelaufene Förderungen", und bei diesem Programm sind die Mittel ausgeschöpft. nIFP und IFP sind FuE-Programme — beim nIFP hat die NBank die Fremdvergabe ausdrücklich als nicht förderwürdig bezeichnet. Auf kommunaler Ebene wurden alle 36 Landkreise, die Region Hannover und die 8 kreisfreien Städte geprüft; nur der Landkreis Diepholz hat ein eigenes Programm (eigene Karte). ⚠ Der Landkreis Ammerland war nicht erreichbar und bleibt ungeprüft — das ist eine Lücke, kein Negativbefund. ⭐ Was bleibt, ist der Bundesweg: BAFA EEW Modul 3.
7
INQA-Coaching
BMAS · ESF Plus · Initiative Neue Qualität der Arbeit
Bund / ESFBeratungKI & Arbeitswelt
Förderquote (Unternehmen)
bis 80 %der Beratungskosten
Max. Fördergrenze
12 TageBeratung über max. 7 Monate
Laufzeit / verfügbar ab
2023–2027ESF-Plus-Förderperiode
✔ Gilt für
KMU < 250 Beschäftigte, Sitz in Deutschland
≥ 2 Jahre am Markt; ≥ 1 sozialvers.-pfl. Vollzeit-Beschäftigter
Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Informationsschutz
Markteinführung innovativer Produkte
KI-Einführung ist förderfähig, wenn sie mit einem Softwareerwerb zusammenhängt und das Digitalisierungsniveau des Betriebs anhebt (Auskunft SAB, 06.08.2026)
Mit gefördert werden Planung, Konzipierung, technische Realisierung und die Schulung der Mitarbeiter — nicht nur die Lizenz
Vorhaben, die vor Antragseingang begonnen wurden — nach Antragseingang ist der Beginn auf eigenes Risiko möglich, vor Bewilligung
Zu beachten
⚠ Antragsstopp gilt weiterhin. Nicht betroffen sind nur Leipzig, Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen — dort kann beantragt werden. Eine Aufhebung ist nicht absehbar (schriftliche Auskunft SAB, 06.08.2026)
Betriebsstätte in Bayern, gewerbliche Wirtschaft (§ 2 GewStG)
Gültiges ELSTER-Geschäftskonto
KI-Einführung, Vernetzung, IT-Sicherheit
Ausdrücklich förderfähig: KI und intelligente Datenanalyse, intelligente Robotik, moderne Simulationsmethoden und digitale Zwillinge (schriftliche Auskunft Reg. Oberbayern, 07.08.2026)
Beauftragung schon ab der Antragseingangsbestätigung auf eigenes Risiko möglich — der Zuwendungsbescheid muss nicht abgewartet werden
Schlüsseltechnologien: KI, Machine Learning, Data Mining, AR/VR
Auch MID-Digitale Sicherheit (50 %, max 15.000 €)
✘ Gilt NICHT für
Unternehmen außerhalb NRWs
Reine Standard-Digitalisierung ohne KI/Schlüsseltechnologie
Bewerber ohne Zuschlag in der monatlichen Verlosung (28-Tage-Frist)
Zu beachten
⚠ Seit 01.01.2026 nur noch digitale Produkte auf Basis von KI, ML oder AR/VR — der Schwerpunkt „Digitale Prozesse“ (interne Digitalisierung) ist entfallen. Verlosung Januar 2026: 17 Plätze für 260 Interessenten
35–45 %35 % Regelfall · bis 45 % für kleine Unternehmen in der Übergangsregion
Max. Fördergrenze
100.000 €(bis 500.000 € im großen FuE-Programm)
Laufzeit / verfügbar ab
2026 aktivDigitalbonus alt zum 31.12.2025 ausgelaufen
✔ Gilt für
KMU in Niedersachsen mit Innovations-/FuE-Vorhaben
KI- & IT-Sicherheits-Innovationen
Vorhaben in einem RIS3-Stärkefeld (u. a. KI/IKT) — die Zuordnung erfolgt in der Projektbeschreibung unter Punkt 1.4, weitere Nachweise sind nicht zu erbringen
Das antragstellende Unternehmen muss selbst innovatorisch im Projekt tätig werden
✘ Gilt NICHT für
Vorhaben außerhalb eines RIS3-Stärkefelds
Reine Anschaffung ohne Innovationscharakter
Reine Fremdvergabe zum Erwerb oder zur Einführung von KI — wird „erfahrungsgemäß von den Gutachter*innen nicht als förderwürdig erachtet" (schriftliche Auskunft NBank, 06.08.2026)
⛔ Zum 31.12.2023 eingestellt. Seit 01.01.2024 werden keine neuen Beratungsschecks mehr ausgegeben; bereits ausgegebene blieben einlösbar. Gleichzeitig eingestellt: Transformationsberatung und der betriebliche Bildungsscheck (der individuelle Bildungsscheck NRW läuft weiter). Grund: Umschichtung der ESF-Mittel auf Ausbildungs- und Integrationsprogramme. Belegt über IHK Nord Westfalen sowie die Wirtschaftsförderungen Coesfeld, Warendorf und Agentur Mark, geprüft 29.07.2026. ⛔ Nicht als laufendes Programm anbieten.
29
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Hamburg · ESF Hamburg
HamburgSchulung
Förderquote (Unternehmen)
bis 50 %Hamburger Handwerk bis 75 %
Max. Fördergrenze
750 €Handwerk bis 1.000 € je Person
Laufzeit / verfügbar ab
laufendESF-Hamburg-Projekt
✔ Gilt für
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit mindestens 15 Wochenstunden
Unternehmen mit höchstens 249 Beschäftigten
Auch Selbstständige mit Wohn- oder Arbeitsort in Hamburg
✘ Gilt NICHT für
Unternehmen ab 250 Beschäftigten
Höherqualifizierte (Meister, Studium, Promotion) nur unter besonderen Voraussetzungen
500 € / Tagewerkbis 20 Tagewerke in 4 Kalenderjahren = bis 10.000 €
Laufzeit / verfügbar ab
seit 16.12.2025Verwaltungsvorschrift gilt bis 31.12.2030
✔ Gilt für
KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
Schwerpunkte ausdrücklich u. a. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz
Weitere Felder: Betriebswirtschaft, Design, Wissens- und Technologietransfer, Innovation
Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden
✘ Gilt NICHT für
Mehr als 20 Tagewerke je Unternehmen in vier Kalenderjahren
Unternehmen außerhalb von Rheinland-Pfalz
Umsetzungsmaßnahmen jeder Art — gefördert wird Beratung zur Entscheidungsfindung, „explizit nicht für die Umsetzung der Maßnahmen" (Auskunft ISB, 06.08.2026)
Zu beachten
⚠ Beginn und Auftragsvergabe erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides — anders als beim Schwesterprogramm 361
⛔ Stand 30.07.2026: das deutsche KI-Reallabor ist noch nicht eingerichtet, eine direkte Bewerbung ist nicht möglich. Das Pilotprojekt zur Simulation lief Mai 2025 bis März 2026 und ist abgeschlossen; die Einrichtung ist „für später geplant". Das EU-weite EUSAiR-Pilotfenster lief laut Bundesnetzagentur Oktober 2025 bis Juni 2026 und ist abgelaufen. ⭐ Die EU verpflichtet jeden Mitgliedstaat, bis zum 02.08.2026 mindestens ein funktionsfähiges KI-Reallabor bereitzustellen — Status also ab August erneut prüfen. ⛔ Nicht als laufendes Programm anbieten, aber als Zugang zur KI-Verordnung vormerken.
500.000 €je Operationeller Gruppe, 3 Jahre Projektdauer
Laufzeit / verfügbar ab
Call geschlossen9. Call endete 15.10.2025 · Richtlinie läuft bis 31.12.2029
✔ Gilt für
Operationelle Gruppen aus mindestens 3 Mitgliedern — jedes mit eigenem Arbeitspaket
Mindestens ein Mitglied aus der Urproduktion (Land-, Forstwirtschaft, Gartenbau) oder aus Verarbeitung/Vermarktung
Innovationsprojekte: neue Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie Gartenbau
KI ist belegt förderfähig — unter den 14 im Mai 2026 bewilligten Projekten bildet „Digitalisierung & KI“ eine eigene Kategorie (u. a. KI-basierte Verschleißüberwachung, satellitengestütztes Feuchte-Monitoring)
Auch die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit der Gruppe (bis 100 %)
Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen oder Hamburg
✘ Gilt NICHT für
Einzelantragsteller — ohne Operationelle Gruppe kein Antrag
Vorhaben ohne Innovationsgehalt — die Auswahl erfolgt durch einen Auswahlausschuss nach Punktesystem
Reine Anschaffung von Standardtechnik
Vorhabenbeginn vor der Bewilligung
Zu beachten
⚠ Zweistufig: Projektskizze → Auswahlausschuss (Punktesystem) → Aufforderung zum Vollantrag ⚠ Termin des 10. Calls nicht veröffentlicht — Newsletter des EIP-Netzwerks abonnieren
⛔ Kein laufendes Antragsfenster (Stand 30.07.2026). Der 9. Call endete am 15.10.2025. Einen 10. Call kündigt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen „für Sommer 2026“ an; auf eip-nds.de ist kein Termin veröffentlicht, dort steht nur „Wir informieren rechtzeitig“. Die Richtlinie selbst (Erl. vom 15.03.2023) läuft bis zum 31.12.2029 — das Programm ist also nicht beendet, sondern zwischen zwei Aufrufen. ⛔ Nicht als sofort beantragbar anbieten.
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Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT)
Bund · BMLEH · Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
⛔ Kein laufendes Antragsfenster (Stand 30.07.2026). Der Antragszeitraum 2026 begann am 09.03.2026 und endete am 23.03.2026; die Landwirtschaftskammer führt ihn als abgeschlossen. Ein Termin für die nächste Runde ist nicht veröffentlicht. ⛔ Nicht als laufendes Programm anbieten.
⛔ Fördermittel für 2026 ausgeschöpft. Die FNR nimmt Anträge nur noch bis zum 31.05.2026 entgegen; seit November 2025 gingen mehr als 3.500 Anträge ein. Eine Wiedereröffnung ist für Ende 2026 geplant, ausdrücklich nur, „sofern im kommenden Bundeshaushalt die notwendigen Fördermittel bereitgestellt werden". ⛔ Nicht als laufendes Programm anbieten.
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NRW.BANK.Impuls KI
Land NRW · NRW.BANK
NRWBeratungKI
Förderquote (Unternehmen)
50 %der förderfähigen Ausgaben, nicht rückzahlbar
Max. Fördergrenze
25.000 €innerhalb von 2 Jahren · Bagatellgrenze 5.000 €
Laufzeit / verfügbar ab
ab 17.08.20263 Mio. € Budget im ersten Programmjahr
✔ Gilt für
KMU nach EU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
Modul A — Beratung: Identifikation passender KI-Anwendungsfelder, Priorisierung konkreter Projekte, Strukturen für verantwortungsvolles KI-Management
Modul B — Test von KI-Systemen für einen konkreten Anwendungsfall
Ausdrücklich förderfähig: Ausgaben für externe Beratungs- und Testdienstleistungen
Software-Lizenzen und Hardware — ausschließlich Miete, kein Kauf (FAQ 1.9, bestätigt 06.08.2026)
Eine eigenständige Betriebsgesellschaft (z. B. eine Biogas-GmbH) ist antragsberechtigt, wenn sie selbst KMU ist und De-minimis erfüllt
✘ Gilt NICHT für
Unternehmen ohne Sitz in NRW und Nicht-KMU
Vorhaben unterhalb der Bagatellgrenze — die Zuwendung muss mindestens 5.000 € betragen, die förderfähigen Ausgaben also mindestens 10.000 € je Antrag (FAQ 2.3, bestätigt 06.08.2026)
Bereits begonnene Vorhaben — gefordert ist: mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen und wird bis zum Zuwendungsbescheid nicht begonnen
Leistungen, die anderen Unternehmen des Verbunds zuzurechnen sind oder diesen dienen — gefördert wird nur, was dem antragstellenden Unternehmen inhaltlich dient
Zu beachten
⚠ Auszahlung erst nach Abschluss des Vorhabens — keine Abschlagszahlungen, keine Mittelabrufe während der Durchführung (FAQ 4.3). Der Kunde muss vorfinanzieren. ⚠ Auftrag vor Antrag verbrennt die Förderung — Reihenfolge zwingend Antrag, Bescheid, dann Beauftragung
⚠ Antragstellung erst ab dem 17.08.2026 möglich, digital über das Kundenportal der NRW.BANK. Bis dahin kann das Programm vorbereitet, aber nicht beantragt werden. Geprüft an der Primärquelle am 30.07.2026; Programmdetails schriftlich von der NRW.BANK bestätigt am 06.08.2026.
43
KI-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein · Staatskanzlei · Sondervermögen KI
Schleswig-H.InvestitionKI
Förderquote (Unternehmen)
50 / 75 %50 % private Unternehmen · 75 % Start-ups und öffentliche Einrichtungen
Max. Fördergrenze
300.000 €brutto innerhalb von drei Jahren
Laufzeit / verfügbar ab
bis 31.12.2029Anträge seit 01.04.2025 möglich
✔ Gilt für
KMU, Start-ups, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Themenfelder: Einsatz von KI in KMU, Datenplattformen zu Übungs-, Lern- und Forschungszwecken, KI in der Verwaltung, Wissen und Bildung
Förderfähig sind Personalkosten, Gemeinkosten, Materialkosten, Fremdleistungen und Investitionskosten
Hinterlegt mit einem Sondervermögen, das seit 01/2020 von 4,5 auf 23 Mio. € aufgestockt wurde
✘ Gilt NICHT für
Antragsteller ohne Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Vorhabenbeginn vor der Bewilligung
Projekte, die zum großen Teil aus Fremdleistungen bestehen, werden „i.d.R. nicht bewilligt" — die WTSH verweist dafür auf den EIK Innovations-Bonus (eigene Karte)
Vorhabenbeginn vor der positiven Bewertung der Projektskizze in Stufe 1
Zu beachten
⚠ Wir haben derzeit keinen Kunden in Schleswig-Holstein — Marktwissen, kein aktueller Antragsfall ⚠ Zweistufig: Projektskizze an das Funktionspostfach Digitaler Wandel (Skizzenformular, Vorhabenbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan) — erst nach positiver Bewertung Vollantrag bei der WT.SH. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn darf schon nach der positiven Bewertung der Stufe 1 angezeigt werden, nicht erst nach Bescheid.
⛔ Beendet mit Ablauf der Förderphase im Juni 2026. Die Programmseite des Landes sagt wörtlich: „Das Förderprogramm DIGI-Zuschuss ist mit Ablauf der vergangenen Förderphase im Juni 2026 beendet. Es sind keine weiteren Förderaufrufe vorgesehen." Unternehmen auf der Warteliste „können leider nicht mehr berücksichtigt werden". ⛔ Nicht als laufendes Programm anbieten.
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EDIH — European Digital Innovation Hubs
Europäische Union · Digital Europe Programme · Hubs vor Ort
EUBeratungKI
Förderquote (Unternehmen)
teils kostenfreiSachleistung — kein Zuschuss, der an uns fließt
Max. Fördergrenze
16 Hubs in DEim EU-Katalog gelistet · ⚠ BMWE nannte 13 ab 2026
Laufzeit / verfügbar ab
2. Runde ab 2026stärkerer Fokus auf Künstliche Intelligenz
✔ Gilt für
KMU, Small Mid-Caps und der öffentliche Sektor bei der digitalen Transformation
„Testen vor dem Investieren“ — Technologien ausprobieren vor der Investitionsentscheidung
Schulungen: Webinare, Vorträge, Workshops
Unterstützung beim Zugang zu Finanzierungen · Networking
✘ Gilt NICHT für
Kein Zuschuss an Dritte — der Hub erbringt die Leistung selbst
Keine Investitionsförderung, keine Anschaffungen
⚠ Welcher Hub ab der zweiten Runde noch EU-gefördert ist, ist offen — vor jeder Empfehlung beim Hub selbst nachfragen
Zu beachten
⚠ Zahlenlage widersprüchlich: EU-Katalog listet 16, das BMWE schrieb am 28.10.2025 von nur noch 13 ab Anfang 2026 (17 seit 2022)
Zuschuss + KapitalBlended Finance: Zuschuss und Eigenkapital kombiniert
Max. Fördergrenze
unter 2,5 Mio. €Zuschuss · Investitionskomponente 1–10 Mio. €
Laufzeit / verfügbar ab
02.09. · 04.11.nächste Stichtage 2026 (Step 2)
✔ Gilt für
Einzelne Start-ups und KMU — ausdrücklich ohne Konsortium
Small Mid-Caps bis 499 Beschäftigte, die schnell skalieren wollen
Auch natürliche Personen, die ein KMU gründen wollen
✘ Gilt NICHT für
KI-Einführung im Mittelstand. Gefördert wird Deep-Tech-Skalierung mit europäischem Marktpotenzial — für einen Biogas- oder Handwerksbetrieb der falsche Topf
Nebenkosten: Anschluss, bauliche Maßnahmen und die Erstellung eines Messkonzepts durch externe Dritte
Biogas-, Agrar- und Produktionsbetriebe mit messbarer Einsparung
✘ Gilt NICHT für
MSR-Hardware ohne Einbindung in eine gelistete Energiemanagementsoftware — Merkblatt Ziff. 2
Zahlungen vor Ausstellung des Zuwendungsbescheides — Planung darf beauftragt, aber nicht bezahlt werden
Ein zweiter Zuschuss am selben Standort — Förderung ist einmalig
Maßnahmen, die nach Ablauf des Bewilligungszeitraums fertiggestellt werden
Modul 3 läuft nicht mehr über De-minimis
⚠ Zwei Fristen, die Geld kosten
Zahlung vor Bescheid = nicht förderfähig. Anzahlungen auf Mess- und Systemkonzepte vernichten deren Förderfähigkeit — Fälligkeiten immer hinter den Zuwendungsbescheid legen. Der Bewilligungszeitraum ist eine harte Frist: Maßnahmen, die erst danach fertiggestellt werden, können nicht gefördert werden. Umsetzungsstand aktiv nachhalten, der Verwendungsnachweis ist erst nach Reallauf möglich.
Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
Land M-V · TBI Technologie-Beratungs-Institut · Programmteil 4
M-VBeratungAnbieter beantragt
Förderquote (Unternehmen)
nicht belegtSatz steht in der FEI-Richtlinie M-V, nicht auf der Programmseite
Max. Fördergrenze
nicht belegtProgrammseite nennt keine €-Grenze
Laufzeit / verfügbar ab
laufendAntrag spätestens 14 Tage vor Maßnahmenbeginn
✔ Gilt für
Der Anbieter der Dienste ist der Antragsteller, nicht das KMU — er gewährt dem KMU „einen Preisnachlass in Höhe des gewährten Fördersatzes"
Kleine und mittlere Unternehmen in M-V als Empfänger der Leistung
Zuwendungsfähig: Ausgaben für externe Sachverständige sowie deren Nutzung von Laboratorien, Maschinen und Anlagen für Tests einschließlich Testmaterialien
Die Leistung muss der Einführung von Technologien zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dienen
✘ Gilt NICHT für
Anbieter ohne die erforderliche Qualifizierung — die Programmseite verlangt sie ausdrücklich vom Antragsteller
Anträge, die später als 14 Tage vor Maßnahmenbeginn eingehen
Beratung ohne Bezug zur Einführung von Technologien
Land M-V · TBI Technologie-Beratungs-Institut · Programmteil 2
M-VBeratung
Förderquote (Unternehmen)
nicht belegtSatz steht in der FEI-Richtlinie M-V, nicht auf der Programmseite
Max. Fördergrenze
nicht belegtProgrammseite nennt keine €-Grenze
Laufzeit / verfügbar ab
laufendAntrag spätestens 14 Tage vor Maßnahmenbeginn
✔ Gilt für
Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern
Studien zur Vorbereitung eines FuE-Vorhabens: Potenzial analysieren und bewerten, Stärken und Schwächen, Ressourcen, Erfolgsaussichten, ökologische Aspekte
nicht belegtSatz und Bemessungsgrundlage stehen im BMF-Schreiben, nicht auf der BSFZ-Seite
Max. Fördergrenze
nicht belegtzuletzt durch das steuerliche Investitionssofortprogramm angehoben
Laufzeit / verfügbar ab
dauerhaftRechtsanspruch, keine Antragsfrist, Verfahren vollständig digital
✔ Gilt für
Jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland hat einen Rechtsanspruch — unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche
Zweistufig: die BSFZ bescheinigt die Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens, das Finanzamt setzt die Zulage fest
Durch das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm" erweitert: höhere Bemessungsgrundlage, höherer Pauschalsatz für Eigenleistungen, erstmals auch Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten
Der Antrag ist bewusst so gestaltet, dass Unternehmen ihn ohne externe Hilfe stellen können
✘ Gilt NICHT für
Vorhaben ohne FuE-Charakter im Sinne des FZulG — die Einführung vorhandener Lösungen ist keine Forschung
nicht beziffertProgrammseite nennt keine €-Obergrenze
Laufzeit / verfügbar ab
laufendESF+ M-V · Antrag zwingend vor Maßnahmebeginn
✔ Gilt für
Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Zwei Zweige mit eigenen Anträgen: Analyse des Qualifizierungsbedarfs / Kompetenzfeststellung und die berufliche Qualifizierung der Beschäftigten selbst
Zuwendungsfähig sind „die dem Zuwendungsempfänger in Rechnung gestellten Leistungen des externen Dienstleisters" — Beratung wie Qualifizierung
Fünf alternative Eignungswege für den Dienstleister — darunter der Nachweis, dass die Maßnahme vom Gegenstand der Satzung oder Gewerbeanmeldung erfasst wird
✘ Gilt NICHT für
Produktschulungen, die dem Vertrieb oder der Wartung von Produkten eines Herstellers dienen — eigene Software zu schulen ist ausgeschlossen
Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen und Führerschein-Basisausbildungen
Symposien, Tagungen, Konferenzen und Erfahrungsaustausche — „keine Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung"
Dienstleister, die mit dem Antragsteller ein verbundenes Unternehmen oder Partnerunternehmen bilden
Zu beachten
⚠ Die Anerkennung muss während der gesamten Maßnahme ohne zeitliche Unterbrechung vorliegen — nicht nur bei Antragstellung. ⚠ Maßnahmebeginn ist bereits der Vertragsabschluss, nicht der erste Schulungstag. Antrag muss davor liegen. GSA Schwerin 0385 55775-510.
laufendkein Antragsstopp ausgewiesen (Stand 10.08.2026)
✔ Gilt für
KMU im Land Bremen, die externe Beratungsleistungen zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 einkaufen
Genannte Beispiele: Konzepte für die Vernetzung von Anlagen, Big-Data-Potenzial erkennen und nutzen, digitale Geschäftsmodelle entwickeln, Change- und Prozessmanagement
Gedacht für Betriebe, denen „die erforderliche Expertise im eigenen Haus fehlt"
✘ Gilt NICHT für
Unternehmen außerhalb des Landes Bremen
Vorhaben ohne externe Beratungsleistung — gefördert wird der eingekaufte Rat, nicht die Umsetzung
Innovationsassistentinnen und -assistenten (FÖP 245i)
Land Rheinland-Pfalz · ISB · Personalförderung
Rheinl.-PfalzInvestitionMarktwissen
Förderquote (Unternehmen)
2.100 / 1.750 €monatlicher Festbetrag bei Vollzeit: kleine / mittlere Unternehmen
Max. Fördergrenze
bis 24 Monatejunge Unternehmen unter 5 Jahren: zwei Assistenten gleichzeitig
Laufzeit / verfügbar ab
laufendVerwaltungsvorschrift vom 20.10.2021
✔ Gilt für
Technologieorientierte KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
Neueinstellung einer Person mit abgeschlossenem naturwissenschaftlich-technischem Hochschulstudium, sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Einsatz in einem eigenen FuE-Vorhaben des Unternehmens (industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung)
KI ist ausdrücklich mitgedacht: Vorhaben aus IT und Künstlicher Intelligenz dürfen abweichend von der Verwaltungsvorschrift eine kürzere Mindestvertragsdauer haben
Teilzeit ab 50 % der Wochenarbeitszeit wird anteilig gefördert
✘ Gilt NICHT für
Bereits Beschäftigte — gefördert wird ausdrücklich die Neueinstellung
seit 01.01.2025min. 250.000 € Jahresbudget · Fortführung jährlich per Kreistagsbeschluss
✔ Gilt für
KMU nach EU-Definition mit Sitz im Landkreis Diepholz — produzierendes Gewerbe, Handel, Handwerk, Dienstleistung
Erstprojekte, die einen regionalen Bedarf decken oder ein für die Region neues Angebot schaffen — ausdrücklich auch durch „voranschreitende Digitalisierung und Automatisierung"
Beratung zählt als nichtinvestive Kosten und wird deutlich höher gefördert als Investitionen: 15 % oder 30 % (Bestandsunternehmen), 25 % oder 50 % (Neuansiedlung, Gründung, junge Unternehmen)
Mindest-Investitionssumme je Projekt: 10.000 € (Bestand über 5 Jahre) bzw. 5.000 € (unter 5 Jahre)
✘ Gilt NICHT für
Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Gewerbebetriebe mit freiberuflichem Unternehmensgegenstand — ausgenommen nur (fach-)medizinische Versorgung
Projekte unter 50 Scoringpunkten der Qualitätskriterien
Betriebe mit Anspruch auf GRW-Investitionszuschuss
Mehr als 50.000 € innerhalb von drei Steuerjahren; mehrfache Anträge für dasselbe Projekt
Zu beachten
⚠ Kein Rechtsanspruch, Förderung nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Der Kreistag entscheidet jährlich neu, ob das Programm weiterläuft. ⚠ Auszahlung erst nach Projektabschluss gegen Kostennachweis und Nachbericht. Rückzahlung, wenn der Betrieb binnen 5 Jahren veräußert, stillgelegt oder aus dem Landkreis verlagert wird.
⚠ Vorsicht bei dieser Quelle: Dieselbe Förderseite des Landkreises führt den Digitalbonus.Niedersachsen am 10.08.2026 noch als laufendes Programm mit 35 % / 20 % und bis zu 50.000 €. Die NBank hat ihn am 06.08.2026 schriftlich als ersatzlos eingestellt bezeichnet und führt ihn unter „Ausgelaufene Förderungen". Kommunale Seiten pflegen fremde Programme selten nach — für Landes- und Bundesprogramme nie eine Kreisseite als Beleg nehmen.
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EIK Innovations-Bonus — Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU
Schleswig-Holstein · WTSH · EIK-Richtlinie
Schleswig-H.BeratungAuftrag an uns
Förderquote (Unternehmen)
40 %für Aufträge an privatwirtschaftliche Unternehmen · 70 % an Forschungseinrichtungen
laufendMaßnahme soll in 12 Kalendermonaten abgeschlossen sein
✔ Gilt für
Gewerbebetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, KMU nach Anhang I AGVO
Gefördert werden innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste, die das KMU als Auftrag vergibt — an privatwirtschaftliche Unternehmen oder an Forschungseinrichtungen
Ausdrücklich genannt: Beratung, Unterstützung und Schulung im Bereich Wissenstransfer sowie Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte
Zweck: Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
✘ Gilt NICHT für
Rechts-, Finanzierungs-, Steuer- oder Wirtschaftsberatungen und die einfache Bereitstellung von Büroflächen
Leistungen von Betriebsangehörigen oder Familienmitgliedern
FuE-Aufträge bei — auch geringfügiger — Beteiligungsverflechtung zwischen Unternehmen und Auftragnehmer
Vorhaben unter 15.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben; Skonti und Rabatte
Zu beachten
⚠ Deckel nach Art. 28 AGVO: alle Förderungen für Innovationsberatungsdienste zusammen dürfen in drei Jahren 220.000 € nicht übersteigen.